Rechtsprechung
   BAG, 19.06.1970 - 3 AZR 402/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2046
BAG, 19.06.1970 - 3 AZR 402/69 (https://dejure.org/1970,2046)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1970 - 3 AZR 402/69 (https://dejure.org/1970,2046)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1970 - 3 AZR 402/69 (https://dejure.org/1970,2046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1970, 1216
  • DB 1970, 1742
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 19.06.1970 - 3 AZR 402/69
    mellen Merkmale an (BAG 18, 87 /~"91, 104 7 = AP Nr» 2 zu § 92 HGB /~zu II 1 und III der Gründe J0; das heißt; es kommt weniger darauf an, als was die Parteien das Rechtsverhältnis deklariert, als wie sie es praktiziert haben= Die im Vertrag gewählte Bezeichnung kann deshalb nicht den Ausschlag gebeno Es ist auch nicht erheblich, ob die Vertragsparteien, als sie den Vertrag schlossen, tatsächlich die Absicht hatten, die vertraglichen Beziehungen und die Bindung der Klägerin zu lockern; denn aus den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts ergibt sich, daß eine solche Absicht, falls sie bestanden hat, nicht verwirklicht wurde".
  • BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69

    Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich

    Für den Fall der vertraglichen Einheitsregelung sind die Bindung des Arbeitgebers und die gerichtliche Billigkeitskontrolle - ebenso wie für allgemeine Geschäftsbedingungen - kraft Richterrechts allgemein anerkannt (vgl. das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil des Senats, AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen (zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen); Urteil des Senats vom 19. Juni 1970 - 3 AZR 402/69 -, AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt (zu II 2 b der Gründe) mit Anm. von Söllner; aus dem neuesten Schrifttum zu den Geschäftsbedingungen noch Schmidt/Salzer, NJW 1971, 173; Wilh.
  • BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74

    Abhängigkeit - Freier Mitarbeiter - Rundfunkanstalt - Redakteur - Reporter -

    Es kommt daher weniger darauf an, wie die Parteien ihr Rechtsverhältnis benannt, als wie sie es nach objektivem Maßstab praktiziert haben (vgl. BAG 19, 324 [329] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 3 c der Gründe]; BAG 18, 87 [91] = AP Nr. 2 zu § 92 HGB [zu II 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu II 1 der Gründe] mit weiteren Nachweisen - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 02.06.1976 - 5 AZR 131/75

    Abhängigkeit - Befristeter Arbeitsvertrag - Feststellung der

    Bei der Abgrenzung dieses Rechtsverhältnisses ist das Berufungsgericht von den Grundsätzen ausgegangen die der Senat in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat (vgl. BAG 19, 324 [329 ff.] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 der Gründe]; BAG 18, 87 [90 f.] = AP Nr. 2 zu § 92 HGB [zu II 1 der Gründe]; AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 3 c der Gründe]; BAG AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu II 1 der Gründe] m. w. N. - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Für den Fall der Bestimmung einer vertraglichen Leistung durch eine Vertragspartei wird dies im Gesetz aus drücklich gesagt (§ 315 BGB) Fur den Fall der vertraglichen Einheitsregelung sind die Bindung des Arbeitgebers und die gerichtliche Billigkeitskontrolle - ebenso wie für allgemeine Geschäftsbedingungen - kraft Richterrechts allgemein anerkannt (vgl das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Urteil des Senats AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unters tu tzungskassen [zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen], Urteil des Senats vom 19 Juni 1970 - 3 AZR 402/69 - [demnächst] AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II 2 b der Gründe] mit Anm von Sollner, aus dem neuesten Schrifttum zu den Geschäftsbedingungen noch Schmidt- Salzer, NJU 1971, 173, Wilh Weber, IB 1971, 129 [132 ff ], zum ganzen auch Manfred Wolf, Rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit und vertraglicher Interessenausgleich, 1970, 3 47 ff , 292 ff , der darauf abstellt, ob die Entscheidungsfreiheit, die "Selbstbestimmung" eines Vertragspartners beeinträchtigt war) Für den Fall der Verteilung freiwilliger Leistungen unter Ausschluß des Rechtsanspruchs muß der Arbeitgeber nach ganz unbestrittener Meinung den Grundsatz der Gleichbehandlung befolgen Das ist in Wahrheit wiederum nichts anderes als das Gebot, nach Billigkeit zu verfahren (Ebenso Urteil des Senats vom 21 Dezember 1970 - 3 AZR 510/69 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts vor gesehen ).
  • BAG, 18.07.1972 - 3 AZR 472/71

    Versorgungsordnung - Witwenrente

    setzung der Bezüge junger Witwen alter Beamter bis auf 50 % der regelmäßigen Witwenpension nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßt)= III 1 § 5 Abs. 9 LO rst auch nicht nach den Grundsätzen der insbesondere bei Ruhegeldordnungen gebotenen Billigkeit skontrolle zu beanstanden (dazu BAG 22, 189 Z~195 ff J = AP Nr, 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstutzungskassen zu 2 b der GrundeJ/ mit inerteren Nachweisen, AP Nr. 144 zu § 242 BGB Ruhegehalt zu II 2 b der Grunde/") Es kann aahmstehen, ob die gerichtliche Billigkeitskontiolle ubeihaupt dazu fuhren konnte, einen Anspruch auf Witwenversorgung auch da zuzuerkennen, wo der Versorgung schuldende Arbeitgeber ihn ausgeschlossen hat und wo mithin die bitwe zu keiner Zeit darauf vertrauen durfte, sie werde â- von dom Arbeitgeber ihres Ehemannes eine Altersversorgung erhalten Es kann jedenfalls nicht als schlechthin unbillig bezeichnet werden, eine verhältnismäßig junge Witwe auf eine Erwerbstatigkeit zu verweisen, zumal dann, wenn für Harte falle - wie m § 7 Abs., 3 LO - eine Ausnahme vorgesehen ist.
  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 322/70

    Rentenreform - Ruhegeldordnung - Altersversorgung

    M e Beklagte konnte aber nicht erwarten, der Kläger werde eine Woche vor Beginn seines Ruhestandes in ihr Ansinnen einwilligen, er möge eine Kürzung seiner Rente um fast 500,- UM hinnehmen, zumal sie früher auf seine Gehaltswünsche unter Hinweis auf die günstige Versorgungsro ge lung nicht eingegangen war» Sie mußte vielmehr damit rechnen, daß der Kläger sich bei dieser Mitteilung aufs höchste überrascht und empört zeigen werde; sie mußte auch in Rechnung stellen, daß der Kläger die Tragweite der vor gesehenen Änderung möglicherweise nicht sogleich über blicken werdeo Es hätte deshalb nahegelegen, ihm eine Bedenkzeit 'einzuräumen, wenn sie ihm eine Zustimmung zu der Kürzung seiner Rente nahelegen wollte" Wenn der Kläger unter diesen Umständen sich nicht äußerte, so konnte die Beklagte dieses Schweigen nicht als Erklärung seines Einverständnisses auffassen; sie konnte allenfalls annehmen, daß der Kläger sich zunächst auf die ihm angesonnene Vertragsänderung überhaupt noch nicht äußern wollte« Pas von der Revision angezogene Urteil des Senats vom 19o Juni 1970 - 5 AZR 402/69 BB 1970, 1216 = demnächst/ AP Nr« 144 zu § 242 BGB Ruhegehaltbesagt nichts anderes; die Frage wird in dem Urteil nicht behandelt» 12.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht